Mit 'e-Mail Werbung' verschlagwortete Einträge

Bundesdatenschutzbeauftragter sieht Umsetzung der BDSG-Novelle gefährdet

Anlässlich seines turnusmässigen Berichts warnte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, davor, die in den letzten Monaten auf den Weg gebrachten Änderungen zum Schutz personenbezogener Daten und für mehr Transparenz (unser Bericht vom 09.03.2009), noch weiter zu verzögern.

Sollte das bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr gelingen, befürchtet er negative Auswirkungen „im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit demokratisch organisierter Politik“. Die Bürger erwarteten zu Recht, „dass es nicht bei Ankündigungen bleibt, sondern dass der Datenschutz tatsächlich verbessert wird“. Das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften hatte die Bundesregierung Mitte Dezember auf den Weg gebracht. Doch inzwischen hätten sich „die Lobbyisten der Werbewirtschaft, des Adresshandels, aber auch die Profiteure des illegalen Datenhandels massiv eingeschaltet“, erklärte Schaar in Berlin. Er befürchte nun, „dass der Gesetzentwurf scheitert“.

(Quelle: Heise.de)

Dabei erinnerte Peter Schaar in seinem 22. Tätigkeitsbericht , dass der Datenschutz in Deutschland ohnehin einer Runderneuerung bedürfe. Im Zeitalter des „Ubiquitous Computing“ bewegen sich die Bürger im neuen Spannungsfeld zwischen Facebook, nutzerbezogener individueller Werbung (Behavioral Targeting) und Datenmissbrauch (Spitzelaffären etc.). Die althergebrachten Begriffe und Instititute des Datenschutzes beschreiben und erfassen nur noch einen Teil des Feldes.

Während das Datenschutzgesetz in den 80er Jahren den „gläsernen Bürger“ schützen wollte und damit vor allem Behörden zur sensiblen Datennutzung ermahnte, sind heute die intimsten Daten der Nutzer über Google & Co für nahzu jedermann frei zugänglich. Einerseits geben viele gerade jugendliche Nutzer heute jegliche Privatsphäre auf, indem sie nahezu alle persönlichen Daten im Internet öffentlich stellen. Andererseits fühlen sich die Bürger angesichts der Spitzel- und sonstiger Datenaffären von Konzernen wie Telekom, Lidl und Bahn völlig verunsichert, welche Daten heute überhaupt noch sicher sind.

Ein reformiertes Datenschutzgesetz sollte deshalb nicht lediglich einzelne Probleme bekämpfen, sondern Konzepte für  neue Begriffe der Privatsphäre, informationeller Selbstbestimmung und Datenschutz anbieten.

BGH: „Opt-out“-Klauseln für elektronische Werbung sind unwirksam

Die Nutzung von Kundendaten zum Zwecke des elektronischen Marketings per E-Mail und SMS ist unzulässig, sofern der Adressat der Nutzung seiner Daten nicht ausdrücklich zustimmt. So entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Juli 2008 (VIII ZR 348/06). Mit dieser Entscheidung kippt der BGH die so genannten „Opt-out“-Lösungen, bei denen der Kunde der Verwendung seiner Daten gesondert widersprechen muss, um keine elektronische Werbung per E-Mail oder SMS zu erhalten. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG muss jedoch eine Einwilligung des Adressaten zur Nutzung seiner Daten für elektronische Werbung vorliegen. Diese muss nach Ansicht des BGH ausdrücklich erteilt worden sein, beispielsweise im Wege des „Opt-in“-Verfahrens.

Unberührt bleibt diese Regelung jedoch für Fälle der Werbung per Briefpost. Diese unterliegt lediglich den allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen, nach denen die Zustimmung zur Nutzung der Daten auch zusammen mit anderen Vertragserklärungen abgegeben werden darf, sofern sie besonders hervorgehoben wird.

Ebenso bleibt die Nutzung des Opt-out-Verfahrens für Bestandskunden unter engen Voraussetzungen auch im Bereich der elektronischen Werbung weiterhin möglich. Wer Risiken vermeiden möchte, dem ist jedoch ausdrücklich die Verwendung der Opt-in-Lösung zu empfehlen, nach der der Kunde in die Nutzung seiner Daten ausdrücklich einwilligen muss, beispielsweise durch eine Checkbox.